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Ermessenseinschätzung durch das Steueramt bei fehlender Buchhaltung

Der Steuerpflichtige muss nach Steuergesetz alles tun, um eine vollständige und richtige Einschätzung zu ermöglichen. Er muss auf Verlangen der Steuerbehörde insbesondere mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen und Geschäftsbücher, Belege und weitere Bescheinigungen sowie Urkunden über den Geschäftsverkehr vorlegen. Hat ein steuerpflichtiges Unternehmen trotz Mahnung seine Verfahrenspflichten nicht erfüllt oder können die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger…
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