Bankkontodaten von 2017 werden ab 1.1.2018 mit über 100 Staaten ausgetauscht

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Somit werden die Bankkontodaten des Jahres 2017 im Jahr 2018 mit über 100 anderen Staaten ausgetauscht.

Es werden Name und Adresse sowie Steuerland und Steuernummer des Kontoinhabers, im Falle von natürlichen Personen zusätzlich Geburtsdatum und Geburtsort ausgetauscht. Weiter werden die kontoführende Bank und die Kontonummer übermittelt. Die Kontoinformationen enthalten den Saldo, die Erträge und allfällige Veräusserungserlöse.

Personen mit Steuerwohnsitz Schweiz sind verpflichtet, das gesamte weltweite Einkommen und Vermögen in der schweizerischen Steuererklärung zu deklarieren. Sind unversteuerte Gelder vorhanden, ist eine straflose Selbstanzeige empfohlen. Bei der straflosen Selbstanzeige werden die Steuern der vergangenen zehn Jahre und die Verzugszinsen erhoben.

Wenn die schweizerischen Steuerbehörden über den AIA von der Existenz eines ausländischen Bankkontos erfahren, werden sie von sich aus ein Nachsteuerverfahren eröffnen. Es käme eine Busse zu den Steuern der vergangenen zehn Jahre und der Verzugszinsen hinzu. Die Busse ist in der Regel gleich hoch ist wie die Steuer selber.

 

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