Eine selbständigerwerbende Physiotherapeutin aus dem Kanton Aargau übernachtete zwei bis drei Mal pro Woche in den Räumen ihrer Praxis. Sie entfaltete zum Schlafen ein aufklappbares Bett, das sie tagsüber wegräumte. Die Steuerbehörden ihres Wohnkantons wollten ihr dafür einen Anteil für private Nutzung von 3600 Franken pro Jahr aufrechnen. Zu Unrecht, hat das Bundesgericht entschieden. Solange die Praxisräumlichkeiten…
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Treuhand-News Nr. 60 Sept 2016
Im neuen Treuhand-News Nr. 60 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen: Massnahmen bei Ausrichtung einer Dividende Wie Sie es als GmbH oder AG vermeiden, Verrechnungssteuer-Guthaben unabsichtlich verjähren zu lassen Neue Ausgabe „Update – Informationen aus der Treuhandbranche“ Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 60
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Massnahmen bei Ausrichtung einer Dividende
Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividendenfälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll. Das Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit einzureichen. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte…
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Wie Sie es als GmbH oder AG vermeiden, Verrechnungssteuer-Guthaben unabsichtlich verjähren zu lassen
Als Kapitalgesellschaft muss man seine Verrechnungssteuer-Guthaben mindestens alle drei Jahre selbst zurückfordern von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Solche Verrechnungssteuer-Guthaben entstehen auf Guthabenzinsen von Bankkonten und Wertschriftenerträgen. In der Buchhaltung werden diese Verrechnungssteuer-Guthaben als Aktivposten in der Bilanz als Forderung aufgeführt. Die Rückerstattung solcher Verrechnungssteuer-Guthaben erfolgt jedoch anders als bei den Privatpersonen, wo diese Guthaben automatisch zusammen…
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