Im neuen Treuhand-News Nr. 65 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen: - Haftung bei gemeinschaftlicher Geschäftsmiete - Ehepaare brauchen auch einen Vorsorgeauftrag - Neue Ausgabe Update mit Informationen aus dem Treuhandbereich Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 65
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Ehepaare brauchen auch einen Vorsorgeauftrag
Ehepaare haben untereinander oft Vollmachten für Bankkonten und gehen davon aus, dass sie ihren Partner vertreten können, wenn er handlungsunfähig wird. Zu beachten ist dabei, dass eine Vollmacht dort üblich ist, wo sich eine handlungsfähige Person durch einen Dritten vertreten lassen möchte. Die Vollmacht ist in der Regel nur solange wirksam, als der Auftraggeber selber…
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Haftung bei gemeinschaftlicher Geschäftsmiete
Berater, Ärzte, Therapeuten und andere Berufsgruppen bilden oft eine einfache Gesellschaft und werden Solidarmieter von Geschäftsräumen. In den meisten Mietverträgen ist bei gemeinschaftlicher Miete die solidarische Haftung vorgesehen. Diese kann sich auch aus den Umständen ergeben. Der Vermieter kann so einen Einzelnen für den ganzen Mietzins samt Nebenkosten haftbar machen. Das wird der Vermieter dann…
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