Im neuen Treuhand-News Nr. 73 erfahren Sie Spannendes über folgende Themen: A1-Bescheinigungen werden in der EU strenger kontrolliert Negativzinsen bei Darlehensvertrag: muss der Darlehensgeber zahlen? Mieterträge aus Airbnb und ähnlichen Angeboten Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 73
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Mieterträge aus Airbnb und ähnlichen Angeboten
Es ist vermehrt üblich, dass Wohnungen oder Zimmer fremden Gästen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Oft über Internet-Portale wie Airbnb, die öffentlich zugänglich sind, auch für die Steuerbehörden. Die Netto-Erträge aus diesen Vermietungen sind in der Steuererklärung unter «weitere steuerbare Einkünfte» zu deklarieren. Ebenfalls muss jeder Vermieter der Gemeinde die Kurtaxe entrichten; diese ist…
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Negativzinsen bei Darlehensvertrag: muss der Darlehensgeber zahlen?
An das Bundesgericht gelangte eine Darlehensnehmerin, die von ihrem Darlehensgeber Negativzins für ein Darlehen verlangte. Die Parteien hatten 2006 einen Darlehensvertrag abgeschlossen, in welchem die Parteien den 6-Monats LIBOR-CHF-Zins zuzüglich 0.0375% als Zinssatz vereinbart hatten. Mit der Einführung von Negativzinsen sowie der Ankündigung der Aufhebung des CHF-EUR-Mindestkurses im Januar 2015 durch die SNB kippte der 6-Monats LIBOR-CHF-Satz…
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A1-Bescheinigungen werden in der EU strenger kontrolliert
Jeder der in einem EU-Mitgliedsstaat einer vorübergehenden Beschäftigung nachgeht, ob als Angestellter oder selbständig Erwerbender, muss eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen, unabhängig von der Dauer des Einsatzes. Dies gilt für ALLE grenzüberschreitenden Tätigkeiten, auch für Verwaltungsräte, Berater und an Messen und Konferenzen delegierte Mitarbeiter. Die A1-Bescheinigung belegt, dass der Mitarbeitende im Wohnsitzstaat sozialversichert ist. Seit Januar…
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