Betroffene Unternehmen können einen vorübergehenden zinslosen Zahlungsaufschub für Beiträge an die AHV beantragen. Ebenso können die Akontobeiträge reduziert werden, falls die Lohnsumme wesentlich gesunken sein sollte. Zuständig für diese Gesuche sind die Ausgleichskassen. Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Telefon 052 202…
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Liquiditätshilfen für Unternehmen
Trotz Kurzarbeitsentschädigung müssen die laufenden Kosten weiterhin bezahlt werden können. Aufgrund von Betriebsschliessungen und Auftragsrückgängen dürfte sich dies schwierig gestalten. Deshalb gibt es eine Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten für betroffene KMUs. Bis zu 10% des Umsatzes bürgt der Bund zu 100% bei einem Kreditbetrag bis zu CHF 500‘000. Die Banken wurden angewiesen, dieses Geld sofort…
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