Im neuen Treuhand-News Nr. 78 erfahren Sie wichtige Infos zu folgenden Themen: Home-Office vom Ausland – was gilt? Vereine mit Sozialversicherungsrisiken Neue Ausgabe «Update – Informationen aus dem Treuhandbereich» Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 78
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Vereine mit Sozialversicherungsrisiken
Vereine sind den gleichen Sozialversicherungspflichten ausgesetzt wie Unternehmen. Werden Löhne bezahlt, müssen Lohnausweise ausgestellt und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Dies gilt auch bei kleinen Teilzeitpensen des Vereins. Wenn der Lohn CHF 2'300 pro Lohnempfänger pro Jahr übersteigt, sind Beiträge fällig. Viele Vereine versuchen diese Pflichten mit überhöhten Spesenauszahlungen zu umgehen, was bei einer AHV-Revision beanstandet wird…
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Home Office vom Ausland – was gilt?
Home Office wird immer selbstverständlicher und von vielen Unternehmen auch angeordnet. Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeitender im Ausland wohnt und dort im Home Office für ein schweizerisches Unternehmen arbeitet? Gerichtsstand/Arbeitsvertrag Bei langfristigen Arbeiten aus dem Home Office aus dem Ausland kann es zur Begründung eines neuen Arbeitsorts kommen. Bei mehr als 60% der…
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