Im neuen Treuhand-News Nr. 79 erfahren Sie wichtige Infos zu folgenden Themen: Ermessungseinschätzung auch bei der Mehrwertsteuer zulässig Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft Coronavirus: Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge verlängert Neue Ausgabe Update mit Informationen aus dem Treuhandbereich Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie…
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Coronavirus: Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge verlängert
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Die Regelung trat am 12. November 2020 in Kraft und ist befristet auf den 31. Dezember 2021. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat…
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Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Mit der Annahme der Vorlage erhalten alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Den Arbeitgebern ist es verboten, im Gegenzug die Ferien zu kürzen. Eine Entschädigung erhalten Väter,…
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Ermessungseinschätzung auch bei der Mehrwertsteuer zulässig
Jeder Mehrwertsteuerpflichtige muss seine Unterlagen zur Überprüfung der Steuerzahlungen und des zulässigen Vorsteuerabzugs der Steuerverwaltung auf Verlangen einreichen. Tut dies der Steuerpflichtige nicht oder liegen keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen vor oder stimmen die ausgewiesenen Ergebnisse mit dem wirklichen Sachverhalt offensichtlich nicht überein, so schätzt die Steuerverwaltung die Steuerforderung ein. Vor Bundesgericht erschienen Restaurantbesitzer, die…
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