Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe. Die MwSt.-Behörde hat in letzter Zeit bei Kontrollen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung unterstützt. In der Baubranche werden oft Aufträge nur gegen Barzahlung ausgeführt, besonders von Subunternehmern, die häufig nur für kurze…
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Kundeninformation Geschäftsführung bei Kaiser Buchhaltungen
Gerne informieren wir Sie über unsere Neustrukturierung der Geschäftsführung. Wie Sie wissen, ist die Geschäftsführerin, Brigitte Kaiser, seit längerem krankgeschrieben. Sie ist auf dem Wege der Besserung, braucht jedoch weiterhin viel Zeit, um sich zu stabilisieren. Brigitte Kaiser ist weiterhin im Hintergrund der Firma tätig und erledigt interne Angelegenheiten sowie einen Teil der Geschäftsführung. Die…
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Treuhand-News Nr. 90 – Juni 2024
Kundeninformation Geschäftsführung bei Kaiser Buchhaltungen Vorsicht bei Barzahlungen über CHF 15'000 Neue Ausgabe Update mit Informationen aus dem Treuhandbereich Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 90
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