Ist eine Ladestation für Elektroautos abzugsfähig?

Die Kosten für die Installation einer Ladestation für Elektroautos sind in vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig, allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Als werterhaltende Massnahme: Wenn die Ladestation im Rahmen von Renovationen oder energetischen Verbesserungen installiert wird, können die Kosten oft als Unterhaltskosten für Liegenschaften vom steuerbaren Einkom­men abgezogen werden.
  • Energetische Sanierung: Einige Kantone und der Bund fördern Massnah­men zur Energieeffizienz. Ladestationen gelten häufig als Teil solcher Mass­nahmen.
  • Nicht abzugsfähig als Privatanschaffung: Wenn die Ladestation rein für den privaten Gebrauch ohne Bezug zur Liegenschaft installiert wird, ist sie in der Regel nicht abzugsfähig.
  • In einigen Kantonen ist die Voraussetzung, dass es sich um eine bidirek­tionale Anlage Also eine Anlage, die nicht nur dem Betanken des Fahrzeugs dient, sondern in eine Photovoltaik-Lösung für die Liegenschaft eingebunden ist, bei der die Autobatterie auch als Energiespeicher genutzt werden kann.

Da die Regelungen kantonal unterschiedlich sind, lohnt es sich, die kantonalen Steuerinformationen prüfen zu lassen.

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