Bitcoin & Co. sind in aller Munde und die Kurse gehen gerade durch die Decke. Neben Bitcoin gibt es noch rund zahlreiche weitere Kryptowährungen. Doch wie werden Bitcoin & Co. steuerlich betrachtet? Kryptowährungen werden als Recheneinheit, Wertaufbewahrungs- und Zahlungsmittel definiert. Die Nutzer von Bitcoin & Co. werden als sachenrechtliche Eigentümer qualifiziert und somit sind Kryptowährungen keine Wertpapiere. Trotzdem unterliegen Bitcoin & Co. der Vermögenssteuer und sind somit im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen als übrige Guthaben. Die Eidg. Steuerverwaltung ermittelt einen Durchschnittswert für Bitcoin und einige weitere Kryptowährungen.
Die Anzahl vorhandener Bitcoins (Nachweis durch Ausdruck des Wallet) ist also per 31.12.2024 zum publizierten Kurs der Steuerverwaltung zu bewerten und entsprechend im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen. Falls es für andere Kryptowährungen keinen Handel gibt und somit ein Jahresendkurs fehlt, ist der Kaufpreis zu deklarieren. Die Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen steuerfrei. Sobald sich diese Tätigkeit jedoch als gewerbsmässiger Handel definiert sind die Gewinne steuerbar. Einkommenssteuerpflichtig ist allerdings in jedem Fall das sogenannte Mining, also das Schürfen von Bitcoin durch Zurverfügungstellung von Rechnerleistung. Auch das Vereinnahmen von Einkünften in Bitcoin ist steuerbares Einkommen.
Welche Belege werden benötigt?
Wichtig ist, dass alle Belege während des laufenden Jahres gesammelt werden. Dies vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Eine übersichtliche Checkliste über alle benötigten Belege gibt es auf der Website www.steuerteam.ch
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