Ab Januar 2023 treten neue Vorschriften in Kraft. Die folgenden Punkte sollten bereits jetzt angepackt und eventuelle Massnahmen ergriffen werden:
Überprüfung der Statuten und Reglemente
Bereits existierende Statuten nutzen die Flexibilität des neuen Rechts oft nicht aus oder enthalten Bestimmungen, die dem neuen Recht nicht entsprechen. Bis zum 1. Januar 2025 hat das Unternehmen Zeit, die Statuten dahingehend anzupassen. Es ist ratsam, sich jetzt mit den Anpassungen zu beschäftigen.
Planung der Generalversammlung 2023
Ab 1. Januar 2023 sind digitale Technologien bei der Durchführung von General¬ver-sammlungen erlaubt. Generalversammlungen können via Video¬kon¬ferenz und an verschie-denen Orten oder im Ausland abgehalten werden, sofern die Ausübung der Aktionärsrechte nicht erschwert wird. Uni¬versalversammlungen können neu elektronisch oder in Schriftform durchgeführt werden. Um virtuelle GVs und solche im Ausland durchzuführen, müssen die Statuten bereits 2022 angepasst werden.
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
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