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Neue Mitarbeiter müssen bei der AHV nicht mehr speziell angemeldet werden (Wegfall der unterjährigen Meldepflicht)

Ab dem 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeber neue Mitarbeitende nicht mehr innert Monatsfrist ihrer Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, die Mitarbeitenden Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen. Der Bundesrat hat die neue Regelung per 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt. Sie bringt Arbeitgebern eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis,…
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Unterjährige Meldepflicht für Arbeitnehmer wird aufgehoben

Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmer auf. Arbeitgeber müssen künftig den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres melden. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde. Die Verordnungsänderung…
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