Schlagwort-Archive: Kaiser Buchhaltungen

Neue Mitarbeiter müssen bei der AHV nicht mehr speziell angemeldet werden (Wegfall der unterjährigen Meldepflicht)

Ab dem 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeber neue Mitarbeitende nicht mehr innert Monatsfrist ihrer Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, die Mitarbeitenden Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen. Der Bundesrat hat die neue Regelung per 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt. Sie bringt Arbeitgebern eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis,…
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Massnahmen bei Ausrichtung einer Dividende

Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividenden­fälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll. Das Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit einzureichen. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte…
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Wie Sie es als GmbH oder AG vermeiden, Verrechnungssteuer-Guthaben unabsichtlich verjähren zu lassen

Als Kapitalgesellschaft muss man seine Verrechnungssteuer-Guthaben mindestens alle drei Jahre selbst zurückfordern von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Solche Verrechnungssteuer-Guthaben entstehen auf Guthabenzinsen von Bankkonten und Wertschriftenerträgen. In der Buchhaltung werden diese Verrechnungssteuer-Guthaben als Aktivposten in der Bilanz als Forderung aufgeführt. Die Rückerstattung solcher Verrechnungssteuer-Guthaben erfolgt jedoch anders als bei den Privatpersonen, wo diese Guthaben automatisch zusammen…
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