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Öffentlichkeitsarbeit ist steuerlich absetzbar

Zuwendungen für sportliche, soziale oder kulturelle Zwecke mit der Absicht, konkrete Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um das Image der steuerpflichtigen Person in der Öffentlichkeit zu verbessern oder um verkaufsfördernde Massnahmen zu treffen, stellen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar, sofern diese Kosten mindestens einen indirekten Werbeeffekt haben. Das Bundesgericht urteilte, dass indirekte Werbung Sponsoring darstellt, wobei als Sponsorobjekt…
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