Bei selbst genutzten Ferienwohnungen muss der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einem selbst genutzten Eigenheim. Dies gilt selbst dann, wenn die Ferienwohnung nicht ganzjährig benutzt wird, was meistens der Fall ist. Vielfach werden Ferienwohnungen zwischen 2 – 4 Wochen tatsächlich selbst benutzt. Dabei könnte man auf die Idee kommen,…
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Steuertipp: Was Blumen mit der Steuererklärung zu tun haben
Bei Liegenschaften im Besitz, sowohl das Eigenheim wie auch bei Mehrfamilienhäusern, kann die Pflege und den Ersatz von Pflanzen im Garten als Liegenschaftskosten abgezogen werden. Wichtig ist, dass diese Pflanzen mehrjährig einsetzbar sind. Sogenannte einjährige Blumen gehören nicht dazu. Dies sind als Lebenshaltungskosten zu betrachten und können nicht abgezogen werden. Es können also nur Pflanzen…
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