Bei Liegenschaften im Besitz, sowohl das Eigenheim wie auch bei Mehrfamilienhäusern, kann die Pflege und den Ersatz von Pflanzen im Garten als Liegenschaftskosten abgezogen werden. Wichtig ist, dass diese Pflanzen mehrjährig einsetzbar sind. Sogenannte einjährige Blumen gehören nicht dazu. Dies sind als Lebenshaltungskosten zu betrachten und können nicht abgezogen werden. Es können also nur Pflanzen…
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Steuertipp: Sonder-Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Doppelverdiener-Abzug)
Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, kann ein Doppelverdiener-Abzug geltend gemacht werden. Dieser rechnet sich auf dem kleineren Einkommen und beträgt bei der Staatssteuer im Kanton Zürich max. CHF 5‘900. Sollte dieses niedrigere Einkommen nach Abzug der Berufsauslagen, der Beiträge an die 3. Säule a und der Einkaufsbeiträge in die 2. Säule den Betrag von CHF…
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