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Härtere Praxis bei Verbuchung von nicht geschäftlichem Aufwand

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis bezüglich des Verbuchens von privatem Aufwand in der Geschäftsbuchhaltung verschärft. Stellt eine kan­to­nale Steuerbehörde bei der Steuerveranlagung fest, dass private Auslagen als Geschäftsaufwand verbucht sind, geschieht in der Regel folgendes: Die Auslagen werden bei der AG oder GmbH nicht als Aufwand zugelassen. Fazit: höherer Gewinn. Beim Firmeneigentümer in der…
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