Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis bezüglich des Verbuchens von privatem Aufwand in der Geschäftsbuchhaltung verschärft. Stellt eine kantonale Steuerbehörde bei der Steuerveranlagung fest, dass private Auslagen als Geschäftsaufwand verbucht sind, geschieht in der Regel folgendes: Die Auslagen werden bei der AG oder GmbH nicht als Aufwand zugelassen. Fazit: höherer Gewinn. Beim Firmeneigentümer in der…
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