Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividendenfälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll. Das Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit einzureichen. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte…
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Wie Sie es als GmbH oder AG vermeiden, Verrechnungssteuer-Guthaben unabsichtlich verjähren zu lassen
Als Kapitalgesellschaft muss man seine Verrechnungssteuer-Guthaben mindestens alle drei Jahre selbst zurückfordern von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Solche Verrechnungssteuer-Guthaben entstehen auf Guthabenzinsen von Bankkonten und Wertschriftenerträgen. In der Buchhaltung werden diese Verrechnungssteuer-Guthaben als Aktivposten in der Bilanz als Forderung aufgeführt. Die Rückerstattung solcher Verrechnungssteuer-Guthaben erfolgt jedoch anders als bei den Privatpersonen, wo diese Guthaben automatisch zusammen…
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