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Ehepaare brauchen auch einen Vorsorgeauftrag

Ehepaare haben untereinander oft Vollmachten für Bankkonten und gehen davon aus, dass sie ihren Partner vertreten können, wenn er handlungsunfähig wird. Zu beachten ist dabei, dass eine Vollmacht dort üblich ist, wo sich eine handlungsfähige Person durch einen Dritten vertreten lassen möchte.  Die Voll­macht ist in der Regel nur solange wirksam, als der Auftraggeber selber…
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