Liquiditätshilfen für Unternehmen

Trotz Kurzarbeitsentschädigung müssen die laufenden Kosten weiterhin bezahlt werden können.

Aufgrund von Betriebsschliessungen und Auftragsrückgängen dürfte sich dies schwierig gestalten. Deshalb gibt es eine Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten für betroffene KMUs. Bis zu 10% des Umsatzes bürgt der Bund zu 100% bei einem Kreditbetrag bis zu CHF 500‘000. Die Banken wurden angewiesen, dieses Geld sofort auszuzahlen. Die Bürgschaften laufen über die bestehenden Bürgschaftsorganisationen.

Seit 26.3.20 können Überbrückungskredite bei der Hausbank beantragt werden mittels speziellem Antragsformular. Dieses Formular ist bei den Banken aufgeschaltet und kann dort heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Punkte, welche es zu beachten gibt:

  • Überbrückungskredite können ab 26.3. bis zum 31.7.2020 beantragt werden.
  • Der Kredit darf maximal 10 Prozent des Umsatzes im Jahr 2019 betragen.
  • Die Rückzahlung muss innert 5 Jahre erfolgen (in Härtefällen bis 7 Jahre).
  • Der Zinssatz für Überbrückungskredite bis CHF 0.5 Mio. beträgt 0 Prozent, darüber 0.5 Prozent.
  • Banken und auch Postfinance geben Kredite meist nur an bestehende Kunden. Es muss also die Hausbank kontaktiert werden.
  • Zu beachten sind die Einschränkungen und Bedingungen z.B. Dividendensperren etc.

 

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