Reduktion der MWST-Sätze per 1. Januar 2018

Aufgrund der Volksabstimmung vom 24. September 2017 werden per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuersätze reduziert.

Ab 1.1.2018 gelten

  • 7.7% Normalsteuersatz statt 8%
  • Sondersatz für Beherbergungsleistungen statt 3.8% auf 3.7%
  • beim reduzierten Satz gibt es keine Veränderung, dieser bleibt bei 2.5%.
  • zahlreiche Senkungen bei den Saldosteuersätzen

Massnahmen:

  • Hinterlegung der neuen Sätze im Buchhaltungsprogramm bzw. Umprogrammierung der Registrierkassen auf die neuen Sätze
  • Findet eine Leistung erst im Jahr 2018 statt, so ist diese bereits gemäss den neuen Sätzen zu fakturieren
  • Abonnemente und Service- und Wartungsverträge sind meistens im Voraus zu bezahlen. Erstreckt sich ein solches Abonnement über den Zeitpunkt der Steuersatzreduktion hinaus, ist eine Aufteilung des Entgelts pro rata temporis auf den alten und den neuen Steuersatz vorzunehmen. Auf der Rechnung sind die beiden Steuer-Sätze separat aufzuführen.

Aus Gründen der Vereinfachung darf jedoch auch die gesamte Leistung zum höheren Steuersatz von 8% versteuert werden, falls eine solche Aufteilung pro rata nicht möglich oder zu aufwändig ist.


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