- Betriebsversicherung prüfen; einige Sachversicherungen haben Betriebsunterbrechungen oder auch Ertragsausfälle versichert.
Jedoch sind Betriebsschliessungen und Tätigkeitsverbote eher weniger versichert.
>>> Wir empfehlen aber trotzdem, dies genau mit der Versicherung abzuklären und schnellstmöglichst eine Schadensmeldung zu erstellen.
>>> Die Betriebsausfälle und Schäden bitte genau dokumentieren.
- Debitorenrechnungen raschmöglichst erstellen
Verrechnen Sie baldmöglichst Ihre Arbeiten und Lieferungen.
Sorgen Sie für schnellstmögliche Zahlungseingänge und betreiben Sie ein aktives Mahnwesen.
- Kreditorenrechnungen staffeln
Zahlungsfristen für AHV und Rechnungen der öffentlichen Hand können ausgeschöpft werden.
Priorität haben Löhne und Lieferanten sowie weitere KMU-Partner, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen können.
- Mietreduktion oder Aufschub anfragen
Experten in dem Gebiet des Mietrechtes sind sich bezüglich dem OR Artikel 259a Abs. 1 Bst. b uneinig, inwiefern eine Mietzinsreduktion aufgrund des Coronavirus geltend gemacht werden kann. Bei finanziellen Engpässen wird empfohlen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung auf Kulanzbasis zu erarbeiten. - BVG Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBRes) dürfen neu auch verwendet werden für Arbeitnehmer-Beiträge zu zahlen.
Bisher durfte diese Reserve nur für die Arbeitgeber-Beiträge verwendet werden.
Dies gilt aufgrund der Notverordnung des Bundes, befristet auf 6 Monate!
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Telefon 052 202 84 84 oder via Kontaktformular:
kaiser-buchhaltungen.ch/kontakt/kontaktformular