Weitere Massnahmen die individuell zu prüfen sind

  • Betriebsversicherung prüfen; einige Sachversicherungen haben Betriebsunterbrechungen oder auch Ertragsausfälle versichert.
    Jedoch sind Betriebsschliessungen und Tätigkeitsverbote eher weniger versichert.
    >>> Wir empfehlen aber trotzdem, dies genau mit der Versicherung abzuklären und schnellstmöglichst eine Schadensmeldung zu erstellen.
    >>> Die Betriebsausfälle und Schäden bitte genau dokumentieren.
  • Debitorenrechnungen raschmöglichst erstellen
    Verrechnen Sie baldmöglichst Ihre Arbeiten und Lieferungen.
    Sorgen Sie für schnellstmögliche Zahlungseingänge und betreiben Sie ein aktives Mahnwesen.
  • Kreditorenrechnungen staffeln
    Zahlungsfristen für AHV und Rechnungen der öffentlichen Hand können ausgeschöpft werden.
    Priorität haben Löhne und Lieferanten sowie weitere KMU-Partner, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen können.
  • Mietreduktion oder Aufschub anfragen
    Experten in dem Gebiet des Mietrechtes sind sich bezüglich dem OR Artikel 259a Abs. 1 Bst. b uneinig, inwiefern eine Mietzinsreduktion aufgrund des Coronavirus geltend gemacht werden kann. Bei finanziellen Engpässen wird empfohlen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung auf Kulanzbasis zu erarbeiten.
  • BVG Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBRes) dürfen neu auch verwendet werden für Arbeitnehmer-Beiträge zu zahlen.
    Bisher durfte diese Reserve nur für die Arbeitgeber-Beiträge verwendet werden.
    Dies gilt aufgrund der Notverordnung des Bundes, befristet auf 6 Monate!

 

Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Telefon 052 202 84 84 oder via Kontaktformular:

kaiser-buchhaltungen.ch/kontakt/kontaktformular

Kommentare sind deaktiviert

kontakt zu uns: Telefon 052 202 84 84
info@kaiser-buchhaltungen.ch

Kontakt