Liegenschaften Unterhaltskosten, Energiesparen und wirtschaftlicher Neubau:
Liegenschaften Besitzer sind immer wieder konfrontiert mit Unterhalts- und Sanierungskosten, damit die Liegenschaft auf dem neusten Stand bleibt.
Bisher wurden erhebliche Unterhaltskosten unter Umständen einem wirtschaftlichen Neubau gleichgestellt, was den Abzug in der Steuererklärung verunmöglichte. Somit mussten diese Anlagekosten bei einem Verkauf der Liegenschaft in der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden.
Dieses Kriterium mit dem wirtschaftlichen Neubau wurde neuerdings wieder abgeschafft.
Unterhaltskosten für die Liegenschaften dürfen in der Steuererklärung abgezogen werden, sofern es sich um keine wertvermehrenden Kosten handelt.
Eine Ausnahme bilden allerdings die Haussanierungen, welche dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienen. Wenn also ein Hausbesitzer seine Liegenschaft energieeffizienter macht, müssen die gesamten Kosten vom Einkommen abgezogen werden. Eine Anrechnung als Anlagekosten, welche erst später bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden, ist hier nicht möglich.
Wir empfehlen, unbedingt alle Kosten jedes Jahr vollständig aufzulisten und mittels Spalten dem Unterhalt oder der Wertvermehrung zuzuteilen. Das Steuerformular für den Liegenschaften-Unterhalt sieht dies übrigens bereits vor. Mit diesem Vorgehen erleichtert man sich später auch das Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuer, weil immer alle Kosten jährlich ersichtlich sind und auch wo welcher Abzug gemacht wurde.
Welche Belege werden benötigt?
Wichtig ist, dass alle Belege während des laufenden Jahres gesammelt werden. Dies vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Eine übersichtliche Checkliste über alle benötigten Belege gibt’s auf www.steuerteam.ch