Rechnungen in Fremdwährung und die Mehrwertsteuer-Abrechnungen

Rechnungen in Fremdwährung und deren mehrwertsteuerliche Behandlung führen immer wieder zu Diskussionen, insbesondere aufgrund der von der ESTV publizierten Wechselkurse und dem stark gefallenen Euro-Kurs.

Bei fallenden Fremdwährungskursen wird der Durchschnittskurs durch Steuerschuldner als zu hoch empfunden, bei steigenden Fremdwährungskursen erscheint er ihnen als günstig. Über eine längere Zeitspanne betrachtet gleichen sich die Vor- und Nachteile aus.

Jedem Steuerpflichtigen steht es frei, die Fremdwährungen mit dem Devisen-Tageskurs umzurechnen und auf die Anwendung des Durchschnittskurses zu verzichten. Die gewählte Methode muss für die gesamte Steuerperiode angewendet werden. Welche Methode angewendet wird, entscheidet sich mit der Einreichung der ersten Abrechnung.

 

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