Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, kann ein Doppelverdiener-Abzug geltend gemacht werden. Dieser rechnet sich auf dem kleineren Einkommen und beträgt bei der Staatssteuer im Kanton Zürich max. CHF 5‘900. Sollte dieses niedrigere Einkommen nach Abzug der Berufsauslagen, der Beiträge an die 3. Säule a und der Einkaufsbeiträge in die 2. Säule den Betrag von CHF…
Mehr lesen