Im neuen Treuhand-News Nr. 85 erfahren Sie wichtige Infos zu folgenden Themen: Wie werden Renten und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge besteuert? Kein Abzug des Steueraufwands bei Einzelfirmen Neue Ausgabe Update mit Informationen aus dem Treuhandbereich Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die vollständige Ausgabe finden Sie auf unserer Website: Newsletter Nr. 85
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Kein Abzug des Steueraufwands bei Einzelfirmen
Einzelfirmen sind keine juristischen Personen und sind deshalb als solche nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind die Inhaber von Einzelfirmen, sie versteuern das Privat- und Geschäftseinkommen zusammen. Private und geschäftliche Abzüge wie Fahrspesen, Büroaufwand, Materialeinkauf usw. sind zugelassen. Auch Abschreibungen auf das Geschäftsvermögen und Rückstellungen sind erlaubt. Aber im Gegensatz zu juristischen Personen kann eine Einzelfirma die…
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Wie werden Renten und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge besteuert?
Renten der beruflichen Vorsorge, wie AHV- und IV-Renten auch, müssen in der Steuererklärung deklariert und als Einkommen zu 100 Prozent versteuert werden. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem speziellen Steuersatz besteuert, oft auch als Vorsorgetarif bezeichnet. Bei der Direkten Bundessteuer beträgt dieser einen Fünftel des ordentlichen Tarifs.…
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