Als Kapitalgesellschaft muss man seine Verrechnungssteuer-Guthaben mindestens alle drei Jahre selbst zurückfordern von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Solche Verrechnungssteuer-Guthaben entstehen auf Guthabenzinsen von Bankkonten und Wertschriftenerträgen. In der Buchhaltung werden diese Verrechnungssteuer-Guthaben als Aktivposten in der Bilanz als Forderung aufgeführt. Die Rückerstattung solcher Verrechnungssteuer-Guthaben erfolgt jedoch anders als bei den Privatpersonen, wo diese Guthaben automatisch zusammen…
Mehr lesen
Steuertipp: Was Blumen mit der Steuererklärung zu tun haben
Bei Liegenschaften im Besitz, sowohl das Eigenheim wie auch bei Mehrfamilienhäusern, kann die Pflege und den Ersatz von Pflanzen im Garten als Liegenschaftskosten abgezogen werden. Wichtig ist, dass diese Pflanzen mehrjährig einsetzbar sind. Sogenannte einjährige Blumen gehören nicht dazu. Dies sind als Lebenshaltungskosten zu betrachten und können nicht abgezogen werden. Es können also nur Pflanzen…
Mehr lesen