Massnahmen bei Ausrichtung einer Dividende

  1. Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividenden­fälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll.
  2. Das Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit einzureichen.
  3. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden.
  4. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte inländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 106 zu verlangen.
  5. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte ausländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 108 zu verlangen.
  6. Die Zustellung an die Eidg. Steuerverwaltung sollte per Einschreiben erfolgen. Nur so ist es möglich, den fristgerechten Versand der Unterlagen im Streitfall belegen zu können.

 

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